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Anerkennung von hochschulischen und Anrechnung außerhochschulischer Kompetenzen auf ein Hochschulstudium

1. December 2016 – 1. December 2016 – Berlin

Die Teilnehmerinnen und -Teilnehmern des Workshops lernen ein Instrumentarium für die Entwicklung von Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren kennen, das auch den Standards in Akkreditierungsverfahren entspricht.

Die Anerkennung von hochschulischen und die Anrechnungen von außerhochschulischen Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge unterliegen unterschiedlichen Regelungen und sind voneinander zu unterscheiden. Anrechnungen von außerhochschulischen Kompetenzen werden durch die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz (KMK) geregelt. Sie fördern die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung. Durch die Vermeidung von doppelten Lernprozessen wird die Studiendauer verkürzt bzw. die Studienbelastung verringert. Die Anerkennung von hochschulisch erworbenen Kompetenzen ist gemäß der Lissabon-Konvention umzusetzen. Dabei liegt der Fokus der Bewertung der Hochschule nicht mehr auf der „Gleichwertigkeit“ oder „Gleichartigkeit“ der anzuerkennenden Qualifikation, sondern auf der Wesentlichkeit von Unterschieden. Extern erbrachte Hochschulqualifikationen müssen anerkannt werden, wenn keine wesentlichen Unterschiede festgestellt werden können und die Beweislast dafür liegt bei den Hochschulen.

Ziel des Workshops ist es, den Teilnehmerinnen und -Teilnehmern ein Instrumentarium für die Entwicklung von Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren zu vermitteln, die den Standards in Akkreditierungsverfahren entsprechen.

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