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Der Bedarf an hochschuldidaktischer Weiterbildung und Beratung nimmt seit den letzten Jahren kontinuierlich zu. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, sind die hochschuldidaktischen Weiterbildungs- und Beratungsangebote an Hochschulen stetig zahlreicher, umfangreicher und ausdifferenzierter geworden. Im Rahmen dieses Entwicklungstrends steigen zugleich die Anforderungen an eine professionell organisierte didaktische Aus- und Weiterbildung der Hochschullehrenden. Diese Entwicklungen und nicht zuletzt auch die anhaltenden Diskussionen über eine Akkreditierung von Weiterbildungsprogrammen unterstreichen die Notwendigkeit einer bundesweiten Harmonisierung der Programm- und Qualitätsentwicklung. Zwei Aspekte scheinen hierbei von besonders zentraler Bedeutung: Lehrenden sollten bei einem Wechsel des Hochschulortes ihre Weiterbildungsaktivitäten bundesweit möglichst unbürokratisch anerkannt werden können – und dies trotz unvermeidlicher regionaler- und hochschulspezifischer Unterschiede in den hochschuldidaktischen Programmstrukturen. Hierfür sind überregional abgestimmte Programmstandards eine unverzichtbare Voraussetzung. Zudem sollten die jeweiligen Weiterbildungsangebote sowie die Anforderungskriterien für Teilnahme- und Abschlusszertifizierungen transparent dargestellt werden. Insbesondere mit Blick auf internationale Qualitätsstandards für die Entwicklung und Professionalisierung von Lehrkompetenz sind bundesweite Absprachen zu gemeinsamen Qualitätsstandards in den hochschuldidaktischen Weiterbildungen bedeutsam.

Abstimmung von Programmstrukturen

Eine derartige Abstimmung von Programmstrukturen wurde bereits 2005 durch den Berufsverband der Hochschuldidaktik (AHD) – seit 2008 Deutsche Gesellschaft für Hochschuldidaktik (dghd) – mit den „Leitlinien zur Modularisierung und Zertifizierung hochschuldidaktischer Weiterbildung“ angestoßen. Diese Leitlinien waren und sind seitdem für viele hochschuldidaktische Einrichtungen und Netzwerke ein wichtiger Orientierungsrahmen bei der Gestaltung von Weiterbildungsprogrammen.

Diese Leitlinien wurden 2011 durch die „Qualitätsstandards für die Anerkennung von Leistungen in der hochschuldidaktischen Weiterbildung“ ergänzt und weiterentwickelt, um den oben beschriebenen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Den unter Beteiligung zahlreicher hochschuldidaktischer Einrichtungen und Netzwerke seit 2009 erarbeiteten und im Rahmen des bundesweiten Netzwerktreffens der Hochschuldidaktik in Deutschland nach einem mehrstufigen Abstimmungsprozess am 3. März 2011 beschlossenen Qualitätsstandards hat sich die Deutsche Gesellschaft für Hochschuldidaktik (dghd) am 21.5.2012 angeschlossen.

Die in Deutschland institutionalisierte Hochschuldidaktik verbessert damit die Rahmenbedingungen dafür, dass Hochschullehrende – angepasst an die individuellen wissenschaftlichen Karrieren und Biographien – verschiedene Zugänge und Wege des Erwerbs von Lehrkompetenz flexibel nutzen und mit einem bundesweit anerkannten Weiterbildungszertifikat abschließen können. Zugleich erhalten die hochschuldidaktischen Einrichtungen eine Handlungsorientierung für die Strukturierung und Zertifizierung ihrer jeweiligen Weiterbildungsprogramme. Den 2011 vereinbarten „Qualitätsstandards für die Anerkennung von Leistungen in der hochschuldidaktischen Weiterbildung“ haben sich seitdem zahlreiche Hochschulen angeschlossen, sie fanden in vielen hochschuldidaktische Einrichtungen bei der Entwicklung oder Weiterentwicklung von Programmen Verwendung. Zugleich wurden die Standards im Rahmen der nachfolgenden bundesweiten Netzwerktreffen weiterentwickelt. Die hier vorliegende Fassung dokumentiert die Beschlusslage im November 2013. Am 16.12.2013 schloss sich der dghd-Vorstand auch dieser aktualisierten Fassung der Qualitätsstandards an.

Die AG Netzwerke hat 2019 eine Überarbeitung der Qualitätsstandards angestoßen, um aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Im Zuge dessen ist die PG dghd-Qualitätsstandards entstanden, die eine neue Version eines dghd Standards für die Anrechnung von Leistungen in der hochschuldidaktischen Weiterbildung erstellt hat. Dieser wurde auf der informellen Mitgliederversammlung am 11.02.2020 von den Mitgliedern mit Zustimmung bedacht. Die formelle Annahme erfolgte auf der nächsten regulären MItgliderversammlung am 11.03.2021.

Zum Umgang mit den Qualitätsstandards

Die Qualitätsstandards dienen als Grundlage für die Ausgestaltung hochschuldidaktischer Weiterbildungs- und Beratungsprogramme. Die im Folgenden aufgelisteten Qualitätskriterien sind als hochschuldidaktische Mindeststandards zu verstehen, die bei der Konzeption und Durchführung hochschuldidaktischer Weiterbildungsprogramme unerlässlich sind. Auf der Basis dieser Mindeststandards und unter Berücksichtigung der Autonomie der jeweiligen hochschuldidaktischen Einrichtungen sowie der jeweiligen hochschulspezifischen Anforderungen soll eine angemessene Balance zwischen der nötigen Orientierung und Transparenz für interessierte Lehrende und einer ausreichenden Flexibilität der Programmanbieter hergestellt werden. Jede hochschuldidaktische Einrichtung ist daher aufgerufen und gefordert, die nachfolgenden Mindeststandards verbindlich umzusetzen und darüber hinaus gemeinsam weiterzuentwickeln. Mit dieser Regelung soll eine einfache und bundesweite Anerkennung und Anrechnung von Weiterbildungsleistungen zwischen den einzelnen hochschuldidaktischen Einrichtungen erreicht werden. Die hochschuldidaktischen Einrichtungen sollen in ihren jeweiligen Dokumenten (u.a. Programmbroschüren, Teilnahmebescheinigungen, Zertifikaten usw.) auf die einheitlichen Qualitätsstandards verweisen. Damit sich interessierte Hochschullehrende ebenso wie verantwortliche Akteure in den hochschuldidaktischen Einrichtungen einen systematischen Überblick verschaffen können, welche Weiterbildungsprogramme den Qualitätsstandards entsprechen, wird eine Liste mit den einzelnen hochschuldidaktischen Einrichtungen und Netzwerken unter: www.dghd.de/netzwerktreffenveröffentlicht.

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