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Auftrag und Verfahren

Auftrag

Die Akkreditierungskommission der dghd e.V. – akko – versteht es als ihre Aufgabe, durch die professionelle Diskussion, Weiterentwicklung, Akkreditierung und Bekanntmachung hochschuldidaktischer Angebote zur Verbesserung des Lernens der Studierenden, zur Sicherung der Qualität der Lehre und Entwicklung der Hochschulen beizutragen. Hochschuldidaktische Prämisse der akko ist – entsprechend dem Perspektivwechsel in der Lehr- und Lernforschung zur lernerzentrierten Perspektive -, die Orientierung der Lehrangebote und -arrangements auf die Lernmöglichkeiten und -prozesse der Lernenden. Die Akkreditierungskommission der dghd e.V. handelt auf Grund des direkten Mandats durch die Mitgliederversammlung der dghd e.V. und ist dieser rechenschaftspflichtig.

Verfahren

Akkreditierungsverfahren werden regelmäßig durchgeführt. Die eingereichten Anträge werden in jedem Fall anhand der schriftlichen Unterlagen geprüft. Die Akkreditierung gilt für fünf Jahre ab Veröffentlichung in der Liste durch die dghd. Die AntragstellerInnen verpflichten sich, bedeutsame Änderungen mitzuteilen. Eine erneute Akkreditierung (Re-Akkreditierung) nach Ablauf dieser Zeit soll sich vor allem auf kontinuierliche Evaluation stützen.

Um den Einstieg in das Verfahren zu erleichtern, bietet die akko den an einer Akkreditierung Interessierten die Möglichkeit, mit vorhandenen geeigneten Unterlagen zunächst eine Akkreditierungsanfrage an die akko zu richten. Wahlweise kann auch direkt ein gemäß den Anforderungen an Angaben und Unterlagen vollständiger Akkreditierungsantrag gestellt werden. Im ersten Fall wird die akko bzw. ein damit beauftragtes Mitglied den Interessierten eine Rückmeldung geben, inwieweit die vorliegenden Unterlagen der akko schon hinreichend erscheinen und in welchen Punkten sie für den eigentlichen Antrag noch vervollständigt werden müssen.

Termine

Akkreditierungsanfragen an die akko können jederzeit gestellt werden. Anträge auf Eröffnung des Akkreditierungsverfahrens sind zum 31.1. oder 31.8. eines Jahres zu stellen, die entsprechenden Akkreditierungsanträge sind zeitgleich oder zeitnah einzureichen. Die Anhörung und Diskussion zu den Anträgen findet in der Regel im Rahmen einer Begehung durch eine von der akko bestellte Gutachtergruppe bestehend aus Mitgliedern der akko und hochschuldidaktischen ExpertInnen statt.

Ansprechpartner Geschäftsführung

Dr. Hendrik den Ouden
Silke Weiß, M.A.

akko@dghd.de

Weitere Erläuterungen und Informationen siehe Downloadbereich.

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