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Deklaration über die Anerkennung von Leistungen

Hochschuldidaktische Weiterbildung

Auf dem bundesweiten Netzwerketreffens im März 2011 in München hat die Community der hochschuldidaktischen Akteure und Verantwortlichen in hochschuldidaktischen Einrichtungen einen großen Schritt voran getan:
Sie hat eine Deklaration verabschiedet, die die wechselseitige Anerkennung von Leistungen Teilnehmender hochschuldidaktischer Weiterbildung regelt sowie Mindeststandards und Ausführungsmodalitäten für die Abschlüsse in den Modulen I – III und das Gesamtzertifikat über eine erfolgreich abgeschlossene hochschuldidaktischer Weiterbildung festlegt. Die institutionalisierte Hochschuldidaktik in Deutschland schafft damit zum einen die Voraussetzungen dafür, dass Teilnehmende erbrachte Leistungen nach transparenten Regeln anerkannt bekommen können. Ihnen stehen somit in zeitlicher, räumlicher und inhaltlicher Hinsicht, angepasst an die je individuellen wissenschaftlichen Karrieren, verschiedene Wege des Erwerbs von Lehrkompetenz offen. Damit wird zum anderen aber auch die Forderung nach einer transparenten und standardisierenden Handlungsempfehlung für die hochschuldidaktischen Einrichtungen eingelöst, die von den Teilnehmenden der vorangegangenen Netzwerketreffen reklamiert wurde.
Eine aus verschiedenen Einrichtungen und Netzwerken zusammengesetzte Arbeitsgruppe hatte in einem länger währenden Prozess und in detaillierter Abstimmungsarbeit eine Vorlage erarbeitet, die Regelungen vor allem über die folgenden Punkte vorschlägt:
  1. eine gemeinsame zeitliche „Währung“ und die Berechnung von Weiterbildungsleistungen
  2. Mindeststandards für Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate
  3. Umfang der Anrechnung extern erbrachter Leistungen
  4. Zeitrahmen und das „Verfallsdatum“ erworbener Bescheinigungen
  5. gemeinsame inhaltliche Standards
  6. Zuständigkeit für Anerkennungsfragen

Folgende Einrichtungen stimmten der Deklaration grundsätzlich vor Ort zu und „unterzeichneten“ diese Deklaration:
  1. sqb Brandenburg
  2. AHD Frankfurt (Universität Frankfurt)
  3. Zentrum für Schlüsselqualifikationen, Universität des Saarlandes
  4. Netzwerk Hochschuldidaktik in NRW
  5. Hochschuldidaktisches Zentrum Sachsen
  6. HIT (Hochschuldidaktische Initiative Thüringen) Erfurt, Thüringen
  7. Kompetenzzentrum Hochschuldidaktik Niedersachsen
  8. Hochschuldidaktische Arbeitsstelle Darmstadt (TU)
  9. ZHW Hamburg
  10. BZHL (Berliner Zentrum für Hochschullehre) Berlin
  11. Hochschuldidaktikzentrum (HDZ) Baden-Württemberg
  12. Hochschulevaluierungsverbund Südwest
  13. ProfiLehre Bayern
  14. DiZ - Zentrum für Hochschuldidaktik der bayerischen Fachhochschulen
Diese Einrichtungen und Netzwerke erklären sich bereit, sich an diese Standards zu halten und die Deklaration auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Aktuelle „Unterzeichner“ werden auf der neuen dghd-Homepage jeweils ergänzt und aufgeführt. Darüber hinaus wurde beschlossen, der Deklaration auf der anschließenden dghd- Mitgliederversammlung am 3.März 2011 zur Publikation auf der Website der dghd vorzulegen. Das ist geschehen; damit wurde die Deklaration vom dghd-Vorstand übernommen.

Die die Deklaration vorbereitende Arbeitsgruppe drängte auf eine Verabschiedung am 03.03.2011 in der ausgearbeiteten Form, weil sich darin ein übergreifend erarbeiteter und in mehreren Diskussionsschleifen gefundener Konsens spiegelt. An einzelnen Formulierungen oder Punkten spontan oder situativ Änderungen vorzunehmen, hätte hinter den in einem ausgewiesenen Prozesses erreichten Stand der Abstimmung geführt.

Gleichwohl wurde aber auch sichtbar, dass es weiteren Abstimmungsbedarf gibt und weitere Integrationsbemühungen notwendig sind. Nicht alle Einrichtungen und Verbünde realisieren vollumfänglich das durch dghd-Vereinbarungen gerahmte modulare Weiterbildungskonzept. Der Umfang angebotener Weiterbildungen mit Zertifikat variiert regional und es variieren auch Struktur und Inhalt. Vor allem dies hat zu Rückversicherungen oder Enthaltungen geführt, die dem Grundanliegen der Regelung der wechselseitigen Anerkennung aber nicht entgegenstehen. Deshalb wurden die folgenden Interpretationen in den Abstimmungsprozess aufgenommen:
  1. Die Deklaration ist als Empfehlungspapier zu verstehen. Das Ziel der Deklaration ist eine Handlungsorientierung der Einrichtungen und Netzwerke in Bezug auf die festgelegten Vereinbarungen
  2. Weitere Entwicklungs- oder Revisionsprozesse sind sinnvoll und erwünscht
  3. Die Unterzeichnenden geben einen grundlegenden Anstoß zur Einhaltung der vereinbarten Konventionen
  4. Ein Fortschreiben und ein weiterer Tuningprozess in der Frage der Anerkennung von Leistungen und der Einbettung in eine modulare Zertifizierungsstruktur in der Bundesrepublik Deutschland sind notwendig


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