Verfahren der AKKO
Akkreditierungsverfahren werden zweimal jährlich durchgeführt. Die AKKO prüft die eingereichten Anträge in jedem Fall anhand der schriftlichen Unterlagen und diskutiert sie in einem Kolloquium mit den AntragstellerInnen.
Die Akkreditierung gilt für fünf Jahre ab Veröffentlichung in der Liste durch die dghd. Die AntragstellerInnen verpflichten sich, bedeutsame Änderungen der Programme oder deren Einstellung mitzuteilen.
Eine erneute Akkreditierung (Re-Akkreditierung) nach Ablauf dieser Zeit soll sich vor allem auf kontinuierliche Evaluation stützen.
Die AKKO versichert, dass alle Angaben und Materialien vertraulich behandelt und über das Kolloquium hinaus nur mit Zustimmung der VeranstalterInnen und unter Nennung ihres Namens veröffentlicht werden.
Weitere Erläuterungen und Informationen siehe:
Verfahren zur Akkreditierung (Veranstaltungen und Programme)
Kriterien der Akkreditierung (Veranstaltungen und Programme)
Erforderliche Angaben und Unterlagen (Veranstaltungen und Programme)
Verfahren zur Akkreditierung (Personen)
Erforderliche Angaben und Unterlagen (Personen)
Erforderliche Angaben und Unterlagen (Re-Akkreditierung)
